Stiftung gründen: Alles, was Sie wissen müssen

Alex Pit.

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Stiftung gründen: Alles, was Sie wissen müssen

Eine eigene Stiftung bietet die Möglichkeit, Vermögen langfristig für einen bestimmten Zweck einzusetzen. Dabei muss es nicht ausschließlich um große gemeinnützige Projekte gehen. Auch die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umweltschutz oder sozialen Vorhaben kann über eine Stiftung organisiert werden. Ebenso kommen familiäre oder unternehmerische Zwecke infrage.

Wer eine Stiftung gründen möchte, sollte sich allerdings frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem notwendigen Vermögen und der späteren Verwaltung beschäftigen. Denn anders als bei einem Verein oder einer klassischen Gesellschaft ist eine Stiftung grundsätzlich auf Dauer angelegt.

Was ist eine Stiftung?

Vereinfacht gesagt wird bei einer Stiftung ein bestimmtes Vermögen dauerhaft einem festgelegten Zweck gewidmet. Dieser Zweck wird vom Stifter bestimmt und in der Stiftungssatzung festgehalten.

Ein wesentliches Merkmal besteht darin, dass eine Stiftung grundsätzlich keine Mitglieder oder Gesellschafter benötigt. Stattdessen gibt es Stiftungsorgane – insbesondere den Vorstand –, die dafür sorgen, dass das vorhandene Vermögen entsprechend dem festgelegten Stiftungszweck eingesetzt wird.

Dabei gibt es unterschiedliche Stiftungsformen. Zu den bekanntesten gehören:

  • Rechtsfähige Stiftung: Sie ist eine eigenständige juristische Person und unterliegt den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sowie der zuständigen Stiftungsaufsicht.
  • Treuhandstiftung: Sie wird häufig auch als unselbstständige Stiftung bezeichnet. Das Stiftungsvermögen wird von einem Treuhänder verwaltet.
  • Gemeinnützige Stiftung: Sie verfolgt steuerbegünstigte Zwecke, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur, Sport, Umwelt oder Soziales.
  • Familienstiftung: Ihr Zweck liegt vor allem darin, eine Familie oder deren Angehörige langfristig zu unterstützen und Vermögenswerte über Generationen hinweg zu erhalten.

Die Begriffe überschneiden sich teilweise. Eine rechtsfähige Stiftung kann beispielsweise gleichzeitig gemeinnützig sein.

Welche Vorteile bietet eine eigene Stiftung?

Einer der größten Vorteile liegt in ihrer langfristigen Ausrichtung. Der Stifter kann festlegen, welchem Zweck sein Vermögen dienen soll. Dieser Grundgedanke kann auch über den Tod des Stifters hinaus erhalten bleiben.

Das macht Stiftungen beispielsweise für Menschen interessant, die dauerhaft gesellschaftliche, wissenschaftliche oder kulturelle Projekte unterstützen möchten.

Abhängig von der gewählten Stiftungsform und dem Zweck können außerdem steuerliche Vorteile entstehen. Diese sollten allerdings nicht der einzige Grund für eine Stiftungsgründung sein. Insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen müssen konkrete steuerrechtliche Voraussetzungen erfüllt und dauerhaft eingehalten werden.

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Eine Stiftung kann zudem zur Nachlass- und Vermögensplanung eingesetzt werden. Welche Konstruktion hierfür sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen und finanziellen Situation ab.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Stiftung erfüllt sein?

Für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung sind vor allem ein klar definierter Stiftungszweck, ausreichendes Vermögen und eine geeignete Organisationsstruktur notwendig.

Der Stiftungszweck sollte so formuliert werden, dass er langfristig umgesetzt werden kann. Gleichzeitig darf die Stiftung nicht von Beginn an finanziell so knapp ausgestattet sein, dass die Erfüllung ihres Zwecks unrealistisch erscheint.

Eine zentrale Rolle spielt außerdem die Stiftungssatzung. Darin werden unter anderem der Name und Sitz der Stiftung, ihr Zweck, das Vermögen sowie die Zusammensetzung und Aufgaben der Stiftungsorgane geregelt.

Gerade an diesem Punkt lohnt es sich, langfristig zu denken. Eine Stiftung kann schließlich viele Jahrzehnte bestehen. Eine Satzung sollte deshalb nicht ausschließlich auf die aktuelle Lebenssituation des Stifters zugeschnitten sein.

Wie läuft die Gründung einer Stiftung ab?

Am Anfang steht die Frage, welchen Zweck die Stiftung verfolgen soll und welches Vermögen dafür zur Verfügung steht. Anschließend muss entschieden werden, welche Stiftungsform am besten zu den eigenen Vorstellungen passt.

Bei einer rechtsfähigen Stiftung gehören insbesondere das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung zu den zentralen Gründungsunterlagen. Außerdem müssen die zukünftigen Stiftungsorgane festgelegt werden.

Für rechtsfähige Stiftungen ist die Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde erforderlich. Soll die Stiftung steuerbegünstigte beziehungsweise gemeinnützige Zwecke verfolgen, spielt zusätzlich das Finanzamt eine wichtige Rolle.

Da Fehler in der Satzung später erhebliche Auswirkungen haben können, sollte die konkrete Gestaltung möglichst vor der endgültigen Gründung fachlich geprüft werden.

Wie lässt sich eine Stiftung finanzieren?

Das bei der Gründung eingebrachte Vermögen bildet die finanzielle Grundlage der Stiftung. Je nach Konstruktion können beispielsweise Geldvermögen, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte eingebracht werden.

Für die laufende Arbeit können außerdem weitere Einnahmequellen infrage kommen. Dazu zählen beispielsweise Spenden, Zustiftungen oder Erbschaften. Welche Möglichkeiten tatsächlich zur Verfügung stehen, hängt vom Stiftungszweck und der konkreten Ausgestaltung ab.

Entscheidend ist nicht nur die Höhe des Vermögens zum Zeitpunkt der Gründung. Es sollte bereits vorher berechnet werden, welche laufenden Kosten entstehen und mit welchen realistischen Einnahmen beziehungsweise Erträgen gerechnet werden kann.

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Wie wird eine Stiftung geführt?

Die laufende Verantwortung übernimmt in der Regel der Stiftungsvorstand. Seine Aufgabe besteht darin, die Stiftung entsprechend ihrer Satzung zu führen und den festgelegten Zweck umzusetzen.

Dazu gehören beispielsweise die Verwaltung des Stiftungsvermögens, Entscheidungen über Projekte und Fördermaßnahmen sowie organisatorische und finanzielle Aufgaben.

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Je nach Größe und Satzung können weitere Organe vorgesehen werden, etwa ein Stiftungsrat oder Kuratorium. Diese können Kontroll-, Beratungs- oder Entscheidungsfunktionen übernehmen.

Eine Stiftung bedeutet deshalb auch nach ihrer Gründung laufenden Verwaltungsaufwand. Buchhaltung, Vermögensverwaltung, Dokumentationspflichten und gegebenenfalls steuerliche Erklärungen müssen dauerhaft berücksichtigt werden.

Welche steuerlichen Aspekte spielen eine Rolle?

Ob und in welchem Umfang steuerliche Vorteile bestehen, hängt insbesondere davon ab, ob die Stiftung steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt.

Gemeinnützige Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vergünstigungen erhalten. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, ihre Mittel entsprechend den steuerrechtlichen und satzungsmäßigen Vorgaben einzusetzen.

Bei privatnützigen Stiftungen, beispielsweise Familienstiftungen, gelten andere steuerliche Rahmenbedingungen. Auch bei der Übertragung größerer Vermögenswerte können unterschiedliche Steuerarten relevant werden.

Eine pauschale Aussage darüber, welche steuerlichen Vorteile eine Stiftung bringt, ist daher kaum möglich. Vor der Gründung sollte die individuelle Situation steuerlich geprüft werden.

Wie viel Stiftungsvermögen wird benötigt?

Eine häufige Frage betrifft das notwendige Startkapital. Eine allgemeingültige Summe, mit der jede Stiftung sinnvoll gegründet werden kann, lässt sich jedoch nicht nennen.

Entscheidend sind unter anderem der Stiftungszweck, die geplanten Aktivitäten, die laufenden Verwaltungskosten und die erwarteten Erträge des Vermögens. Wer sich intensiver mit der Organisation und Verwaltung beschäftigen möchte, kann sich zudem über eine geeignete Weiterbildung zusätzliches Fachwissen aneignen.

Bei rechtsfähigen Stiftungen muss die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheinen. Deshalb sollte vor der Gründung mit realistischen Zahlen kalkuliert werden: Welche jährlichen Kosten entstehen? Welche Projekte sollen finanziert werden? Welche Erträge kann das vorhandene Vermögen voraussichtlich erwirtschaften?

Statt sich ausschließlich an einer vermeintlichen pauschalen Mindestkapitalgrenze zu orientieren, ist daher eine individuelle Finanzplanung sinnvoll. Bei kleinerem Vermögen kann beispielsweise geprüft werden, ob eine Treuhandstiftung oder eine andere Form der langfristigen Förderung besser geeignet ist.

Kann man eine Stiftung auch mit kleinerem Vermögen gründen?

Nicht jedes Vorhaben benötigt sofort eine große rechtsfähige Stiftung. Wenn das verfügbare Vermögen begrenzt ist, können alternative Modelle interessant sein.

Eine Möglichkeit ist die bereits erwähnte Treuhandstiftung. Da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und von einem Treuhänder verwaltet wird, kann der organisatorische Aufwand geringer ausfallen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bestehende Stiftungen durch eine Zustiftung oder Spende zu unterstützen. Wer in erster Linie einen bestimmten Zweck langfristig fördern möchte, muss also nicht zwangsläufig eine komplett neue Organisation aufbauen.

Stiftung zu Lebzeiten oder per Testament gründen?

Eine Stiftung kann grundsätzlich bereits zu Lebzeiten geplant und errichtet werden. Das bietet den Vorteil, dass der Stifter den Aufbau selbst begleiten, Erfahrungen sammeln und die praktische Umsetzung seines Stiftungszwecks miterleben kann.

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Daneben kann eine Stiftung auch im Zusammenhang mit einer Verfügung von Todes wegen vorgesehen werden. Gerade hierbei sind eine eindeutige Gestaltung und eine frühzeitige rechtliche sowie steuerliche Planung besonders wichtig.

Welche Variante geeigneter ist, hängt unter anderem vom Vermögen, den persönlichen Zielen und der Nachlassplanung ab.

Welche laufenden Kosten entstehen?

Neben dem eigentlichen Stiftungsvermögen sollten die laufenden Kosten nicht unterschätzt werden. Je nach Größe und Tätigkeit können unter anderem Ausgaben für Buchhaltung, Steuerberatung, Vermögensverwaltung, Versicherungen, Verwaltung und externe Dienstleistungen entstehen.

Bei umfangreicheren Stiftungen kommen möglicherweise Personal-, Büro- und Projektkosten hinzu.

Eine gute Finanzplanung berücksichtigt deshalb nicht nur die gewünschten Fördermaßnahmen. Auch die Verwaltung muss dauerhaft finanziert werden können, ohne dass sie einen unverhältnismäßig großen Teil der verfügbaren Mittel beansprucht.

Fazit: Eine Stiftung sollte langfristig geplant werden

Eine Stiftung zu gründen kann sinnvoll sein, wenn Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden soll. Sie eignet sich beispielsweise für gemeinnützige Vorhaben, die langfristige Förderung bestimmter Projekte oder – in entsprechender Ausgestaltung – für familiäre Zwecke.

Vor der Gründung sollten jedoch der Stiftungszweck, das verfügbare Vermögen, die laufenden Kosten und die passende Stiftungsform sorgfältig geprüft werden. Besonders wichtig ist eine Satzung, die nicht nur heute funktioniert, sondern auch in vielen Jahren noch eine sinnvolle Grundlage für die Arbeit der Stiftung bildet.

Da bei einer Stiftungsgründung stiftungs-, steuer- und gegebenenfalls erbrechtliche Fragen ineinandergreifen, kann eine individuelle Beratung durch entsprechend qualifizierte Fachleute sinnvoll sein.