Bildungsurlaub im Ausland ist eine gute Möglichkeit, berufliche Weiterbildung mit einem Tapetenwechsel zu verbinden. Statt im Seminarraum am eigenen Wohnort zu sitzen, lernen Beschäftigte zum Beispiel Englisch in Lissabon, Spanisch auf Malta oder besuchen ein Fachseminar in Amsterdam. Der große Vorteil: Für einen anerkannten Kurs können Arbeitnehmer bezahlte Freistellung erhalten. Das Gehalt läuft in dieser Zeit weiter. Die Kosten für den Kurs, die Reise und die Unterkunft übernehmen Beschäftigte allerdings meist selbst.
Je nach Bundesland heißt der Anspruch Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung. Aktuell gibt es ihn in 14 Bundesländern. Sachsen führt ab dem 1. Januar 2027 drei Tage Qualifizierungszeit pro Jahr ein. Bayern bleibt das einzige Bundesland ohne gesetzliche Regelung. Ob ein Kurs im Ausland tatsächlich als Bildungsurlaub zählt, hängt vom Arbeitsort ab. Entscheidend ist also nicht, wo jemand wohnt, sondern welches Landesgesetz für den Arbeitsplatz gilt. Außerdem muss der konkrete Kurs von der zuständigen Behörde anerkannt sein.
Definition: Was ist Bildungsurlaub im Ausland?
Bildungsurlaub ist kein zusätzlicher Erholungsurlaub. Es geht um Weiterbildung; beruflich, politisch und je nach Bundesland teilweise auch um andere anerkannte Themenbereiche. Findet der Kurs im Ausland statt, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei einer Weiterbildung in Deutschland.
Damit ein Kurs zählt, muss er von einer Landesbehörde anerkannt sein. Ein normaler Sprachurlaub reicht daher nicht aus. Wer vormittags zwei Stunden Unterricht besucht und den Rest des Tages am Strand verbringt, erfüllt die Voraussetzungen meist nicht. Anerkannte Kurse haben einen festen Stundenplan und einen vorgeschriebenen Mindestumfang an Unterricht. Während der Freistellung zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter. Für Flug, Bahn, Unterkunft, Verpflegung und Kursgebühr kommt der Arbeitnehmer normalerweise selbst auf. Bildungsurlaub ist damit keine bezahlte Reise, sondern eine bezahlte Freistellung für eine Weiterbildung.
Achtung: Die Begriffe unterscheiden sich von Land zu Land. In Nordrhein-Westfalen heißt der Anspruch Arbeitnehmerweiterbildung, in Berlin Bildungszeit und in Thüringen Bildungsfreistellung. Sachsen verwendet ab 2027 den Begriff Qualifizierungszeit. Gemeint ist aber immer dasselbe Prinzip: Beschäftigte können für einen anerkannten Kurs bezahlt von der Arbeit freigestellt werden.
Wer kann Bildungsurlaub im Ausland nutzen?

In 14 Bundesländern ist derzeit ein Bildungsurlaub möglich. In den meisten Ländern entsteht der Anspruch nach sechs Monaten beim aktuellen Arbeitgeber. In Baden-Württemberg müssen Arbeitnehmer zwölf Monate im Betrieb sein. Bayern hat bislang kein Bildungsurlaubsgesetz. Dort ist eine Freistellung nur möglich, wenn der Arbeitgeber freiwillig zustimmt. In Sachsen gilt ab dem 1. Januar 2027 ein Anspruch auf drei Tage Qualifizierungszeit pro Jahr.
Ob der Anspruch im konkreten Fall besteht, hängt vor allem von vier Punkten ab:
– Beschäftigungsdauer: Meist müssen Arbeitnehmer seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeiten.
– Unternehmensgröße: In Nordrhein-Westfalen besteht in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten kein gesetzlicher Anspruch. Bei zehn bis 50 Beschäftigten kann außerdem eine jährliche Quote gelten.
– Verfügbare Tage: Häufig stehen fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage innerhalb von zwei Jahren zur Verfügung. Nicht genutzte Tage lassen sich je nach Bundesland teilweise übertragen.
– Anerkannter Kurs: Der Kurs muss für das Bundesland am Arbeitsort zugelassen sein. Eine allgemeine Anerkennung des Veranstalters genügt nicht immer.
Auch Teilzeitkräfte können Bildungsurlaub nutzen. Wie viele Tage ihnen zustehen, richtet sich häufig danach, an wie vielen Tagen pro Woche sie arbeiten. Für Auszubildende gelten in einigen Bundesländern Sonderregeln.
Gilt das Gesetz am Arbeitsort?
Ja. Maßgeblich ist in der Regel der Arbeitsort, nicht die Meldeadresse. Wer in Hamburg wohnt, aber regelmäßig in Niedersachsen arbeitet, muss sich nach den niedersächsischen Regeln richten. Beim Homeoffice kann es etwas komplizierter werden. Arbeiten Beschäftigte dauerhaft von zu Hause aus, kann dieser Ort relevant sein. Wer beispielsweise seine Englischkenntnisse im Rahmen einer Englisch-Sprachreise für Erwachsene verbessern möchte, sollte ebenfalls die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigen. Wer etwa während eines Umzugs von Nordrhein-Westfalen nach Rheinland-Pfalz wechselt und dauerhaft remote arbeitet, sollte vor der Buchung prüfen, welches Landesrecht jetzt gilt. Das ist wichtig, weil sich nicht nur die Zahl der freien Tage unterscheidet. Auch die Anforderungen an den Kurs, die Fristen und die erlaubten Zielländer können je nach Bundesland anders aussehen.
Welche Auslandskurse sind möglich?
| Bundesland | Anspruch auf Freistellung | Regelung für Kurse im Ausland |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 Tage pro Jahr | Anerkannt; mindestens 6 Stunden täglich; Wartezeit von 12 Monaten |
| Bayern | Kein gesetzlicher Anspruch | Nur mit freiwilliger Zustimmung des Arbeitgebers |
| Berlin | 10 Tage in 2 Jahren | Anerkannt; mindestens 30 Unterrichtseinheiten pro Woche |
| Brandenburg | 10 Tage in 2 Jahren | Anerkannt; mindestens 30 Unterrichtseinheiten pro Woche |
| Bremen | 10 Tage in 2 Jahren | Bei Sprachkursen nur europäische Sprachen |
| Hamburg | 10 Tage in 2 Jahren | Anerkannt; mindestens 30 Unterrichtseinheiten pro Woche |
| Hessen | 5 Tage pro Jahr | Anerkannt; mindestens 30 Zeitstunden pro Woche |
| Mecklenburg-Vorpommern | 10 Tage in 2 Jahren | Nur wenige anerkannte Sprachschulen im Ausland |
| Niedersachsen | 5 Tage pro Jahr | Anerkannt; mindestens 40 Einheiten pro Woche inklusive Selbststudium |
| Nordrhein-Westfalen | 5 Tage pro Jahr | Kursort maximal 500 km Luftlinie von der Landesgrenze entfernt |
| Rheinland-Pfalz | 10 Tage in 2 Jahren | Anerkannt; mindestens 30 Unterrichtseinheiten pro Woche |
| Saarland | 5 Tage pro Jahr | Anerkannt; teilweise werden Anerkennungen anderer Bundesländer übernommen |
| Sachsen | Ab 2027: 3 Tage pro Jahr | Detailregelungen stehen noch aus |
| Sachsen-Anhalt | 5 Tage pro Jahr | Anerkannt; mindestens 30 Unterrichtseinheiten pro Woche |
| Schleswig-Holstein | 5 bis 6 Tage pro Jahr | Anerkannt; mindestens 40 Einheiten pro Woche inklusive Selbststudium |
| Thüringen | 5 Tage pro Jahr | Nur Ziele innerhalb der EU; mindestens 30 Unterrichtseinheiten pro Woche |
So wird Bildungsurlaub beantragt

Ein Antrag auf Bildungsurlaub sollte frühzeitig und schriftlich beim Arbeitgeber eingehen. In Nordrhein-Westfalen gilt eine Frist von mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn. In Hamburg und Niedersachsen sind häufig drei Monate Vorlauf sinnvoll. Viele Anbieter empfehlen deshalb, den Kurs acht bis zwölf Wochen vorher auszuwählen.
Schritt für Schritt zum Bildungsurlaub
Damit bei der Beantragung des Bildungsurlaubs möglichst alles reibungslos funktioniert, empfiehlt sich folgende Reihenfolge:
- Landesgesetz prüfen
Zunächst sollte geprüft werden, welches Landesgesetz am eigenen Arbeitsort gilt. - Anspruch und verfügbare Tage klären
Kontrollieren Sie, ob die vorgeschriebene Wartezeit erfüllt ist und wie viele Tage Bildungsurlaub Ihnen noch zur Verfügung stehen. - Anerkannten Kurs auswählen
Wählen Sie einen Kurs, der ausdrücklich für Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland anerkannt ist. - Unterlagen beim Kursanbieter anfordern
Lassen Sie sich den Anerkennungsbescheid, den Stundenplan sowie eine ausführliche Kursbeschreibung zusenden. - Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen
Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei Ihrem Arbeitgeber ein. - Reise und Kurs verbindlich buchen
Flug, Unterkunft und Kurs sollten möglichst erst verbindlich gebucht werden, wenn die Zusage für den Bildungsurlaub vorliegt. - Teilnahmebescheinigung einreichen
Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie in der Regel eine Teilnahmebescheinigung. Diese reichen Sie anschließend bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Wann darf der Arbeitgeber ablehnen?

Der Arbeitgeber darf Bildungsurlaub nicht ablehnen, weil ihm das Thema nicht gefällt oder weil der Kurs im Ausland stattfindet. Er kann den Antrag aber zurückweisen, wenn gesetzliche Gründe vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel zwingende betriebliche Probleme, etwa eine ungewöhnlich hohe Auftragslage, ein wichtiger Projekttermin oder erhebliche Personalausfälle. Weitere mögliche Gründe sind ein fehlender Anerkennungsbescheid oder ein zu spät eingereichter Antrag.
Welche Kosten fallen an?
Die Freistellung ist bezahlt, die Reise selbst aber nicht. Der Arbeitgeber zahlt das laufende Gehalt weiter. Kursgebühr, Anreise, Unterkunft, Verpflegung und persönliche Ausgaben müssen Beschäftigte in der Regel selbst finanzieren. Wie teuer es wird, hängt stark vom Ziel, der Kursdauer und der Unterkunft ab. Für eine Woche Sprachkurs in Südeuropa kann schnell ein mittlerer dreistelliger Betrag zusammenkommen. Mit Flug, Einzelzimmer oder Hauptsaison kann daraus auch ein vierstelliger Betrag werden.
Typische Kostenpunkte sind:
– Kursgebühr
– Flug, Bahn oder andere Anreise
– Unterkunft, etwa Gastfamilie, Apartment oder Hotel
– Verpflegung und lokale Fahrten
– Lernmaterialien oder Prüfungsgebühren
Können die Kosten steuerlich abgesetzt werden?
Kosten für Bildungsurlaub können als Werbungskosten absetzbar sein, wenn der Kurs eindeutig beruflich veranlasst ist. Das gilt zum Beispiel für eine fachliche Fortbildung oder einen Sprachkurs, der nachweisbar für die eigene Tätigkeit benötigt wird. Je nach Fall können Kursgebühr, Reise- und Unterkunftskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt werden. Bei Kursen mit überwiegend privatem, allgemeinem oder gesundheitlichem Charakter ist die steuerliche Anerkennung schwieriger. Am besten werden alle Unterlagen gesammelt: Rechnung, Zahlungsnachweise, Kursbeschreibung, Stundenplan, Anerkennungsbescheid und Teilnahmebescheinigung. Sie helfen dabei, den beruflichen Bezug gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar zu belegen.
Fazit: Wer den Bildungsurlaub im Ausland frühzeitig plant, kann Weiterbildung und neue Eindrücke sinnvoll miteinander verbinden. Wichtig dafür sind ein für das eigene Bundesland anerkannter Kurs, vollständige Unterlagen und ein rechtzeitiger Antrag beim Arbeitgeber.






