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Alten Führerschein umtauschen so geht’s

Alle Autofahrer, die im Besitz eines grauen, rosafarbenen oder auch des DDR-Führerscheins sind, müssen bald ein neues Dokument beantragen. Denn am 19. Januar 2033 ist der Stichtag. Zudem gibt es dabei einige weitere Punkte zu beachten. Unter anderem gilt es dabei zu wissen, dass der neue EU-Führerschein nur eine gewisse Zeit gültig ist. So müssen die Personendaten und auch das Passfoto regelmäßig aktualisiert werden. Das war früher nicht so. Wenn man einmal einen Führerschein hatte, galt dieser sehr viele Jahre und man musste nichts mehr tun, um ihn aktuell zu halten.

Warum muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?

In der sogenannten 3. EU-Führerschein-Richtlinie wurde festgelegt, dass am 19. Januar 2033 alle Personen mit einem Führerschein, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ein neues Dokument benötigen. Das betrifft übrigens nicht nur Autofahrer, sondern auch Motorradfahrer. Dadurch soll erreicht werden, dass ein einheitliches und fälschungssicheres Muster entsteht. Viele Fahrer beschweren sich über diese neue Regel, da das neue Dokument ebenfalls zeitlich begrenzt genutzt werden kann.

Alten Führerschein umtauschen: Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Hierbei gibt es unterschiedlichste Einstufungen. Der letzte Stichtag ist allerdings der 19. Januar 2033. Dabei kommt es darauf an wann, die jeweilige Person geboren wurde und welches Ausstellungsjahr galt. So wird verhindert, dass die einzelnen Führerscheinstellen überlastet werden und nicht besonders lange Wartezeiten entstehen. Denn das betrifft sehr viele Menschen und alle von ihnen müssen den alten Führerschein umtauschen.

Welche Dokumente brauche ich, um den Führerschein umtauschen zu können?

Neben dem alten Führerschein werden noch folgende Dokumente benötigt, um alten Führerschein umtauschen zu können:

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  • ein sogenanntes biometrisches Foto
  • ca. 25 Euro

Nur wenn diese Dokumente beziehungsweise Gegenstände vorhanden sind, kann der Austausch vorgenommen werden. Wer umgezogen ist, braucht keineswegs zu der alten Führerscheinstelle zu fahren, um diesen Schritt durchzuführen. Stattdessen wird eine sogenannte Karteikartenabschrift angefordert, um alle Informationen an die hiesige Führerscheinstelle vor Ort zu übertragen (zuständige Führerscheinstelle finden). Das Dokument wird per Post, online oder telefonisch beantragt und sollte innerhalb weniger Werktage ankommen.

Muss ich dann auch meine Führerscheinprüfung wiederholen?

Nein, denn dabei geht es nur um eine verwaltungstechnische Angelegenheit. Die Führerscheinprüfung muss stattdessen nicht wiederholt werden. Somit bleibt die Fahrerlaubnis im Besitz des Fahrers beziehungsweise der Fahrerin. Auch eine ärztliche Untersuchung oder Überprüfung in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit ist nicht gefordert. Der alte Führerschein wird bei der sogenannten Fahrerlaubnisbehörde des jeweiligen Wohnsitzes abgegeben und der neue beantragt. Um dabei lange Wartezeiten zu vermeiden, sollte man frühzeitig einen Termin buchen.

Übrigens sind nicht nur Autofahrer, sondern auch Motorradfahrer davon betroffen. Auch für sie gelten die gleichen Regeln. So muss das Dokument spätestens nach 15 Jahren jeweils erneuert werden. Doch auch Motorradfahrer brauchen keine erneute Prüfung absolvieren, um weiterfahren zu dürfen.

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Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht umtausche?

Wer den alten Führerschein nicht gegen ein neues Dokument umtauscht und dabei erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall muss er oder sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 EUR rechnen. Allerdings gibt es auch hierbei keine einheitlichen Regelungen. So können die einzelnen Länder in Ausnahmefällen bestimmen, dass keine Geldbuße anfällt.

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