3, 2, 1, Deins, so lautet einer der Werbesprüche von der Auktionsplattform Ebay. Je nach Art der Auktion kann man ein Gebot basierend auf den Startpreis abgeben. Doch gerade, wenn man ein falsches Gebot abgibt oder ein besseres Angebot findet, kann sich eine Frage stellen. Nämlich ob man bei Ebay das Recht und die Möglichkeit hat, ein Gebot auch wieder zurücknehmen zu können. Und in der Tat, diese Möglichkeit hat man als Ebay-Mitglied. Doch gerade im Zusammenhang mit der Rücknahme von einem Ebay Gebot, muss man einiges beachten.
eBay Gebot kann man zurücknehmen
Bei Ebay kann man unter bestimmten Voraussetzungen Abstand vom eigenen Gebot nehmen. Ob jetzt ein falsches Gebot oder ein besseres Angebot, die Gründe für eine Gebotsrücknahme können vielfältig sein. Grundsätzlich können Sie jederzeit ihr Gebot zurücknehmen. Vorausgesetzt bis Auktionsende läuft diese noch mindestens 12 Stunden. Die Rücknahme von einem Ebay Gebot, ist über eine Schaltfläche zur jeweiligen Auktion möglich. Damit kann man sofort das Gebot streichen lassen.
Besonderheit kurz vor Auktionsende
Eine Rücknahme von einem Ebay Gebot ist auch innerhalb der letzten 12 Stunden möglich. Hier gibt es aber eine Voraussetzung und diese ist, dass eine Rücknahme nur innerhalb von einer Stunde möglich ist. Und diese Stunde gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem man das Ebay Gebot auf das Angebot abgegeben hat. Verpasst man diese Stunde innerhalb der letzten 12 Stunden bei einer Auktion oder ist die Gebotsabgabe länger her, ist eine selbstständige Rücknahme nicht mehr möglich.
Auch nach Auktionsende ist Abbruch möglich
Hat man selbst keine Möglichkeit mehr der Rücknahme von einem Gebot, muss man sich an den Verkäufer wenden. Dazu muss man die Kontaktmöglichkeit in der Auktion nutzen. Denn nur dieser hat dann technisch noch die Möglichkeit, ein Ebay Gebot zu streichen. Läuft die Auktion aus und ist man Höchstbietender gewesen, kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Doch auch in der Phase hat der Verkäufer noch die Möglichkeit, den Kauf abzubrechen. Bei eBay Gebot zurückziehen ist man in beiden Fällen auf die Kulanz vom Verkäufer abhängig. Reagiert der Verkäufer nicht oder lehnt die Rücknahme ab, empfiehlt sich die Kaufabwicklung. Da ein Verkäufer auch zivilrechtlich die Erfüllung von einem Kaufvertrag einklagen kann. Zudem kann die Nichtzahlung von einem ersteigerten Artikel, auch von Ebay sanktioniert werden. So beispielsweise, dass man von Auktionen ausgeschlossen werden kann, wenn es zu viele Verwarnungen gegeben hat. Diesen möglichen Ärger sollte man sich sparen. Zumal man hier die Einstellungen von Ebay nutzen kann, so kann man gekaufte Artikel auch selbst direkt zum Verkauf anbieten. Vorausgesetzt, man verfügt bei Ebay auch über ein angeschlossenes Verkaufskonto.
Wir hoffen ihn hat der Beitrag über – Ebay Gebot zurückziehen weitergeholfen.