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Wohnung vermieten was beachten

Was muss beim vermieten der Wohnung beachtet werden? Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten wollen, aber noch nicht sicher sind, was davor zu beachten ist, sind Sie hier genau richtig. Was sollte die Wohnung erfüllen, um vermietet werden zu können und wie genau wird diese dann vermietet? Hier finden Sie die Antworten auf alle wichtigen Fragen.

Was sollte vor der Vermietung beachtet werden?

Bevor Sie Ihre Wohnung vermieten, sollten Sie wissen, ob dies auch lukrativ ist. Dies ist abhängig von der Mietrendite und Ihrer persönlichen Lage. Generell spricht man von einer lukrativen Vermietung, sobald die Rendite bei drei Prozent oder mehr pro Jahr liegt. Vermieten Sie Ihre Wohnung nur, wenn Sie diese nicht in absehbarer Zeit selbst brauchen oder sich aktuell in keiner finanziellen Krise befinden. Wenn die Wohnung Teil eines Mehrfamilienhauses ist, sollte die zu vermietende Wohnung so betretbar sein, dass die Privatsphäre aller anderen nicht gestört wird. Werden Sie sich darüber bewusst, dass als Vermieter Pflichten auf Sie zukommen werden. Zum Beispiel zahlen Sie Reparaturen, müssen Nebenkosten erstellen, Eigentümerversammlungen abhalten und sind der Ansprechpartner für das Finanzamt.

Sollte für die Vermietung ein Makler beauftragt werden?

Generell können Sie Ihre Wohnung ohne Probleme selbst vermieten. Planen Sie jedoch schon mal ein, dass Sie ohne Erfahrung viel Zeit aufwenden müssen, um sich richtig vorzubereiten und alles richtig zu planen. Jedoch sparen Sie sich im Idealfall viel Geld. Wer sich diese Aufgabe nicht zutraut oder die Zeit nicht aufwenden will, sollte einen Makler beauftragen. Dieser übernimmt nicht nur die Vermietung für Sie, sondern gewährleistet auch die saubere Abschließung des Mietvertrags. Dieser kann auch über die Steuer abgesetzt werden.

Tipp – Ihr Mietrecht

So vermieten Sie Ihre Wohnung richtig!

Beantragen Sie den Energieausweis für Ihre Wohnung, um diesen Interessenten vorzeigen zu können. Bringen Sie das Potenzial Ihrer Wohnung durch Sauberkeit und Ordnung zur Geltung. Kalkulieren Sie einen realistischen Mietpreis und entscheiden, wie hoch der Verhandlungsspielraum sein wird. Sorgen Sie für hochwertige Fotos der Wohnung und beauftragen Sie im Zweifelsfall einen Fotografen. Lassen Sie sich vom Bauamt einen bemaßten Grundriss geben. Heben Sie in der Beschreibung die Höhepunkte der Wohnung hervor und verschweigen Sie keine Makel!

Bieten Sie Ihre Wohnung auf mehreren Plattformen an und viele Interessenten zu erreichen. Behalten Sie den Überblick über Besichtigungstermine und Treffen mit zukünftigen Mietern. Bereiten Sie alles für eine reibungslose Wohnungsbesichtigung vor. Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit der Interessenten, bevor es zu einem Mietvertrag kommt. Setzen Sie einen Mietvertrag auf, der möglichst viele Punkte abdeckt, um spätere Verwirrungen zu vermeiden. Nachdem Sie und die neuen Mieter den Vertrag unterschrieben haben, können Sie die Wohnung, Schlüssel und Sonstiges übergeben.

Was muss zukünftig beachtet werden?

Ihre Mieter haben sich stets an die im Mietvertrag unterzeichneten Punkte zu halten. Beispielsweise kann der Vertrag aufgelöst werden, wenn die Mieter entgegen der Vereinbarung ein Haustier in der Wohnung leben lassen. Wiederum müssen Sie als Vermieter auch Ihren Pflichten nachgehen. Beispielsweise bei Reparaturen müssen Sie sich um die Organisation kümmern. Wenn Sie Ihren Mieter loswerden wollen, geht das nur, wenn dieser seine Pflichten nicht erfüllt und Sie ihn bereits abgemahnt haben. Auch Eigenbedarf und der Verkauf der Immobilie sind valide Gründe für die Beendigung des Mietverhältnisses.


Die richtige Versteuerung der Mieteinnahmen sorgt oft für Verwirrung. In Ihrer Einkommenssteuer unter „Anlage V“ müssen Sie die Angaben dazu machen. Bewahren Sie alle Belege auf, bei denen Sie Kosten für die Wohnung aufwenden mussten. Nur dann können diese auch von der Steuer absetzen. Wenn Sie im Jahr weniger als 520 Euro Mieteinnahmen haben, sind Sie von der Versteuerungspflicht befreit.

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