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Kaputte Heizung, die Miete mindern

Was ist eine Mietminderung?

Eine Mietminderung ist eine Möglichkeit für Mieter, ihre Miete zu reduzieren, wenn ein Mangel an der Mietsache vorliegt. Dies kann zum Beispiel bei einer defekten Heizung der Fall sein. Allerdings müssen Mieter bei einer Mietminderung einiges beachten, um nicht selbst in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten.

Kann man bei einer kaputten Heizung die Miete mindern?

Ja, Mieter können die Miete mindern, wenn die Heizung in ihrer Wohnung nicht funktioniert. Allerdings ist es wichtig, dass der Mangel dem Vermieter gemeldet wurde und dieser die Möglichkeit hatte, den Mangel zu beseitigen. Erst wenn der Vermieter den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat, kann eine Mietminderung in Betracht gezogen werden.

Heizung wird nicht Warm – Ursachen

Die Heizung wird nicht warm, ist ein häufiges Problem in Wohnungen und kann verschiedene Ursachen haben:

Luft in den Heizkörpern: Wenn sich Luft im Heizkörper befindet, kann das Wasser nicht mehr richtig zirkulieren und der Heizkörper bleibt kalt. Hier kann man selbst Abhilfe schaffen, indem man die Heizkörper entlüftet.


Wenn das Thermostatventil defekt ist, wird der Heizkörper nicht mehr richtig reguliert und bleibt entweder zu kalt oder zu warm. Hier sollte man den Vermieter oder einen Handwerker beauftragen, das Ventil auszutauschen.


Verstopfte Heizungsrohre können dazu führen, dass das Wasser nicht mehr richtig zirkulieren kann und die Heizkörper kalt bleiben. Hier kann eine Reinigung oder Spülung der Rohre Abhilfe schaffen.


Wenn die Heizungsanlage defekt ist, kann das gesamte System beeinträchtigt werden und die Heizkörper bleiben kalt. Hier sollte man den Vermieter oder einen Fachmann beauftragen, die Anlage zu überprüfen und gegebenenfalls zu reparieren.


Falsche Einstellung der Heizungsanlage: Eine falsche Einstellung der Heizungsanlage kann dazu führen, dass die Heizkörper nicht mehr richtig warm werden. Hier sollte man die Einstellungen überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Wie hoch darf die Mietminderung bei einer kaputten Heizung sein?

Die Höhe der Mietminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer des Mangels und der Auswirkung auf den Wohnkomfort. Grundsätzlich sollte die Mietminderung angemessen sein und sich am Grad des Mangels orientieren. In der Regel liegt die Mietminderung bei einer kaputten Heizung zwischen 10% und 30% der Miete

Was muss man bei einer Mietminderung beachten?

Wenn Mieter eine Mietminderung durchführen möchten, sollten sie einige Dinge beachten. Zum Beispiel müssen sie den Mangel dem Vermieter schriftlich mitteilen und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen. Außerdem sollten sie die Miete unter Vorbehalt zahlen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen.

Wie setzt man eine Mietminderung durch?

Um eine Mietminderung durchzusetzen, sollten Mieter eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden. In dieser sollten sie den Mangel genau beschreiben und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen. Wenn der Vermieter den Mangel nicht innerhalb dieser Frist behebt, können Mieter die Miete mindern.

Die Pflichten des Vermieters bei einem Heizungsausfall

Ein Heizungsausfall stellt für Mieter in der kalten Jahreszeit eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Der Vermieter hat daher eine Reihe von Pflichten, um im Falle eines Heizungsausfalls schnell und effektiv zu handeln. Zu den wichtigsten Pflichten des Vermieters gehören:

  1. Sofortige Behebung des Heizungsausfalls: Der Vermieter ist verpflichtet, den Heizungsausfall umgehend zu beheben, sobald er davon Kenntnis erlangt.
  2. Informationspflicht gegenüber den Mietern: Der Vermieter muss die Mieter über den Heizungsausfall informieren und ihnen mitteilen, wann die Heizung voraussichtlich wieder in Betrieb genommen wird.
  3. Bereitstellung von Alternativlösungen: Falls die Heizung nicht sofort repariert werden kann, muss der Vermieter alternative Lösungen anbieten, wie zum Beispiel mobile Heizgeräte.
  4. Übernahme der Kosten für alternative Heizlösungen: Wenn der Vermieter alternative Heizlösungen bereitstellt, muss er auch die Kosten dafür tragen.
  5. Vorbeugende Maßnahmen: Der Vermieter hat eine Präventionspflicht und muss dafür sorgen, dass die Heizungsanlage regelmäßig gewartet und überprüft wird, um mögliche Störungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

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