Freitag, April 26, 2024
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Müssen Mieter für die Wartung der Heizung aufkommen?

Da niemand im Winter daheim frieren möchte, sollte die Heizung regelmäßig gewartet und kontrolliert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Heizung nicht plötzlich ausfällt und möglicherweise für mehrere Tage nicht mehr genutzt werden kann. Wer ein Eigenheim besitzt, egal ob Wohnung oder Haus, trägt die Kosten für die Wartung und Inspektion. Doch wer bezahlt diese Dienstleistung in einem Mietverhältnis? Wir klären Sie über die wichtigsten Fragen auf.

Aufklärung über die Kostendeckung finden Sie in Ihrem Mietvertrag!

Zur Information: Was alles als Nebenkosten vom Vermieter abgerechnet werden darf, wird gesetzlich durch die Betriebskostenverordnung geregelt. Diese besagt, dass die Wartungskosten jeglicher Arten an Heizungen und deren einzelner Bauteile vom Vermieter als Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Oft werden diese Wartungskosten auf die Anzahl der Mieter verteilt und jährlich abgerechnet.


Jedoch kann der Vermieter dies nicht einfach ändern. Im Mietvertrag wird wie bei anderen Positionen, die auch Neben- und Wartungskosten betreffen, genau festgelegt, wer ab Beginn des Mietverhältnisses dafür aufkommt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer zahlen muss, sollten Sie einfach einen Blick in Ihren Mietvertrag werfen. So können Sie sich auch auf höhere Zahlungen einstellen, falls der Betrag von Ihnen gedeckt werden muss.
Falls Sie im Mietvertrag keine Informationen dazu finden, wenden Sie sich umgehend an den Vermieter, da dieser Sie eventuell unberechtigt dafür hat aufkommen lassen.

Welche Arten von Wartungsarbeiten kann der Vermieter auf die Mieter abwälzen?

Der Vermieter kann alle Wartungskosten, die regelmäßig anfallen, auf die Vermieter übertragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Regelmäßigkeit alle zwei Monate, jährlich oder alle drei Jahre beträgt, solange diese eingehalten werden. Zu den regelmäßigen Wartungsarbeiten zählen typischerweise die Reinigung des Heizkessels, der Austausch von Dichtungen, Schrauben, Düsen und anderen Verschleißteilen sowie das Einstellen des Gasbrenners. Wichtig zu wissen ist, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz vorsieht, einmal pro Jahr den Schadstoff-Ausstoß der Heizung zu messen. Da es sich hier um regelmäßige Kosten handelt, können diese vom Vermieter ebenfalls auf die Mieter umgeschlagen werden.
Um einen speziellen Fall handelt es sich wenn vertraglich festgelegt wurde, dass der Hausmeister die Wartung der Heizung übernimmt. Dann kann dies nicht extra abgerechnet werden, sondern ist im Gehalt des Hausmeisters bereits inbegriffen.

Folgendes darf nicht als Nebenkosten abgerechnet werden

Wie bereits geklärt können Nebenkosten nur auf die Mieter übertragen werden, wenn diese regelmäßig sind, wie in diesem Fall die Wartung der Heizung. Sobald aber große Komponenten der Anlage ausgetauscht werden müssen, handelt es sich nicht mehr um eine Regelmäßigkeit. Demnach fallen diese Kosten unter die Instandsetzung und müssen dem Gesetz nach immer vom Vermieter übernommen werden. Dieser ist dazu verpflichtet, dem Heizungsbauer mitzuteilen, dass die Kosten für die Instandsetzung und die Wartung getrennt auf der Rechnung aufgeführt werden sollen. Falls Ihnen die für Sie entstandenen Kosten zu hoch vorkommen sollten, bitten Sie den Vermieter um die Einsicht der Rechnung. Oft begehen Vermieter unwissentlich diesen Fehler und verteilen die Kosten unrechtmäßig auf die Mieter auf. Bei Streitigkeiten sollte ein Rechtsbeistand mit einbezogen werden, da die Kosten für die Instandsetzung sehr hoch ausfallen können.

Das Wichtigste auf einen Blick

Achten Sie darauf, dass Ihr Vermieter die regelmäßig anfallenden Wartungsarbeiten durchführen lässt, um kalte Winter zu vermeiden. Vergewissern Sie sich mithilfe Ihres Mietvertrags, wer die Wartungskosten trägt, um keine finanziellen Überraschungen zu erleben. Behalten Sie den Überblick darüber, welche Arbeiten an der Heizung vorgenommen werden und vergleichen Sie dies mit Ihrer monatlichen und jährlichen Nebenkostenabrechnung.

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